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Am 20.06.2012 lasen wir die damals (das heißt, bevor manche der Herausgeber und Redakteure unheilbar von irrationalem transatlantischem Überschwang und entnervender Anti-Russland-Hysterie befallen zu sein schienen, was uns die FAZ-Lektüre seither verleidet hat, vom Kauf der Zeitung mal ganz zu schweigen) von uns noch sehr geschätzte Frankfurter Allgemeine Zeitung. Da hieß es in einem Artikel im Wirtschaftsteil „Zu dem neuen Urteil passt nach der Einschätzung des Staatsrechtlers die kürzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Zuständigkeiten eines geheim tagenden Sondergremiums des Bundestags zur Euro-Stützung zu beschneiden.“ Wo ist hier, sprachlich gesehen, das Problem? Das Wort „kürzlich“ ist ein Adverb und laut Duden ist die adjektivische Verwendung des Adverbs „kürzlich“ nicht standardsprachlich. Mit „Standardsprache“ wird die Sprache bezeichnet, wie sie in der Grammatik als korrekt festgeschrieben ist. Korrekt wäre im konkreten Fall „die kürzlich getroffene Entscheidung“. Ebenso wenig entsprechen Formulierungen wie „unser kürzliches Schreiben“ oder „sein kürzlicher Aufenthalt“ den Anforderungen der Standardsprache.
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Benjamin Mombree (Dienstag, 25 März 2014 17:13)
Sehr richtig alles. Bei "erneut" ist der Duden allerdings nachsichtig, obwohl das Wort in die gleiche Kerbe schlägt. Von "erneuten Vorwürfen" lesen und hören wir öfter, jedesmal tun mir dabei die Ohren oder die Augen weh.